Gartenpflege
Winterdienst in Mönchengladbach
Gehwege, Zufahrten und Stellplätze geräumt und gestreut.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und gilt auch dann, wenn Sie im Urlaub sind, früh außer Haus oder gesundheitlich eingeschränkt. Wir übernehmen den Winterdienst in Mönchengladbach und Umgebung für private wie gewerbliche Flächen.
Welche Flächen geräumt werden müssen, wann und wie breit, regeln die Kommunen in ihren Satzungen. Grundsätzlich geht es um Gehwege entlang des Grundstücks sowie um Zugänge und Zufahrten, die tatsächlich genutzt werden.
Wir halten vorher schriftlich fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, wie geräumt und womit gestreut wird. Diese Klarheit ist der eigentliche Punkt: Eine übertragene Räumpflicht entlastet Sie nur dann, wenn Umfang und Zuständigkeit eindeutig festgelegt sind.
Beim Streumittel richten wir uns nach den örtlichen Vorgaben. Viele Kommunen schränken den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ein, sodass abstumpfende Mittel wie Splitt zum Einsatz kommen.
Was wir im Winter übernehmen
- Räumen von Gehwegen entlang des Grundstücks
- Zugänge, Hauseingänge und Treppen
- Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln nach örtlicher Vorgabe
- Betreuung während Abwesenheit und Urlaub
- Winterdienst als Ergänzung zur laufenden Grünflächenpflege
Sinnvoll vorher zu klären
Bevor die Saison beginnt, sollte feststehen, welche Flächen dazugehören und wo Streugut und Geräte gelagert werden können. Auch die Frage, ob Fahrzeuge auf der Fläche stehen, spielt eine Rolle — geräumt werden kann nur, was frei zugänglich ist.
Winterdienst wird für eine Saison vereinbart, nicht für einzelne Schneefälle. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet erfahrungsgemäß keinen Betrieb mehr mit freier Kapazität.